1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle unsere Ge- schäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend „Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“), eine juris- tische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2 Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung bewegli- cher Sachen (nachfolgend auch „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selber herstel- len oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Ware mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie hinweisen müssten.
1.3 Durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser AGB erklärt sich der Kunde mit ihrer aus- schließlichen Geltung für die Vertragsbeziehung einverstanden. Abweichende, entgegenste- hende oder ergänzende AGB bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur dann und inso- weit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zustimmen. Diese Zustimmungser- fordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB bzw. Einkaufsbedingun- gen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltslos ausführen.
1.4 Individualabreden mit dem Käufer haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor- behalten.
2.2 Die Warenbestellung durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

3. Liefertermine, Lieferfristen, Lieferverzug

3.1 Wir sichern dem Käufer die Warenanlieferung an dem jeweils kalendermäßig vereinbarten Tag und innerhalb der regelmäßigen Betriebszeiten des Empfängers zu. Wir sind stets bestrebt, auch vom Käufer bzw. Empfänger für die Warenannahme genannte Uhrzeiten oder Zeitfenster (nachfolgend „Warenannahmezeiten“) einzuhalten, können deren Einhaltung aber nicht mit rechtsbindender Wirkung zusagen. Dies gilt auch dann, wenn wir etwaigen Warenannahmezei- ten, die der Kunde in Bestellungen genannt hat, nicht ausdrücklich widersprechen.
3.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht ein- halten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer darüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Ver- trag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie die gesetzlichen Vor- schriften über die Abwicklung des Vertrages bei Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unbe- rührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers gemäß Ziffer 8 dieser AGB.
3.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager unseres Geschäftssitzes in Staufenberg/Mainzlar, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers versenden wir die Ware nach einem an- deren Ort als den Erfüllungsort (nachstehend „Versendungskauf“).
4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spä- testens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufäl- ligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausfüh- rung der Versendung bestimmten Person über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die ge- setzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
4.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzö- gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir berech- tigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten, zu denen auch etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben gehören. Die durch den Transport nach dem Autobahnmautgesetz und ergangener Rechtsverordnungen entstehende Autobahnmaut berechnen wir dem Käufer gesondert. Im Übrigen sind von uns für den Versendungskauf ge- nannte Warenpreise inklusive Transportkosten (frei Werk), zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.3 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lie- ferung bzw. Annahme der Ware.
5.4 Mit Ablauf der unter Ziffer 5.3 dieser AGB genannten Zahlungsfrist kommt der Käufer in Ver- zug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gemäß § 353 Handelsgesetzbuch (nachfolgend „HGB“) unberührt.
5.5 Dem Käufer stehen Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte nur insoweit zu, als sein An- spruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Ziffer 7.3 dieser AGB bleibt unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend „gesicherte Forderun- gen“) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
6.2 Unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicher- ten Forderungen an Dritte weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich zu informieren, wenn und soweit Dritte auf uns gehörende Ware zugreifen.
6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Ei- gentumsvorbehaltes herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Rücktrittserklärung; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
6.4 Der Käufer ist befugt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren im ordnungsgemäßen Ge- schäftsgang nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen weiter zu veräußern und/oder zu ver- arbeiten:
6.4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Ver- bindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. 6.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils nach Ziffer 6.4.1 dieser AGB zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 6.2 dieser AGB genannten Käuferpflichten gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
6.4.3 Der Käufer bleibt neben uns zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6.4.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 Prozent, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Mängelansprüche des Käufers

7.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (nachfolgend „Mängelansprüche“) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).
7.2 Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
7.3 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch be- rechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 7.4 Erweist sich ein Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt, können wir die uns hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
7.5 Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

8. Sonstige Haftung

8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Auf Schadenersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden
a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b)aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.3 Die sich aus Ziffer 8.2 dieser AGB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschweigen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsge- setz.
8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zu- rücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündi- gungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§ 650, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

9. Verjährung

9.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Bei vereinbarter Abnahme beginnt die Verjährung mit Abnahme. Die gesetz- lichen Sondervorschriften der §§ 438 Abs. 3, 479 BGB bleiben unberührt.
9.2 Die unter Ziffer 9.1 dieser AGB genannte Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und au- ßervertragliche Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen nach dem Produkthaf- tungsgesetz bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadenersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 8 dieser AGB ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundes- republik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in Staufenberg/Mainzlar. Wir sind je- doch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
10.3 Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB davon unberührt.