 |
 |
1. |
Allgemeines, Geltungsbereich |
|
1.1 |
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle unsere
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend "Käufer"). Die AGB
gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerliches
Gesetzbuch (nachfolgend "BGB"), eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
|
|
1.2 |
Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die
Lieferung beweglicher Sachen (nachfolgend auch "Ware"), ohne Rücksicht
darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen
(§§ 433, 651 BGB). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als
Rahmenvereinbarungen auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder
die Lieferung von Waren mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem
Einzelfall auf sie hinweisen müssten.
|
|
1.3 |
Durch die widerspruchslose
Entgegennahme dieser AGB erklärt sich der Kunde mit ihrer ausschließlichen
Geltung für die Vertragsbeziehung einverstanden. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende AGB bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung
ausdrücklich zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,
z.B. auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB bzw. Einkaufsbedingungen des
Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltslos ausführen.
|
|
1.4 |
Individualabreden mit dem Käufer
haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen
ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung
maßgebend.
|
|
1.5 |
Hinweise auf die Geltung
gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine
derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit
sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich
ausgeschlossen werden.
|
 |
 |
2. |
Vertragsabschluss |
|
2.1 |
Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Das gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge,
technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen –
auch in elektronischer Form – überlassen, an denen wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vorbehalten.
|
|
2.2 |
Die Warenbestellung durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot.
Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt,
dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns
anzunehmen.
|
 |
 |
3. |
Liefertermine, Lieferfristen,
Lieferverzug |
|
3.1 |
Wir sichern dem Käufer die Warenanlieferung an dem jeweils kalendermäßig
vereinbarten Tag und innerhalb der regelmäßigen Betriebszeiten des
Empfängers zu. Wir sind stets bestrebt, auch vom Käufer bzw. Empfänger für
die Warenannahme genannte Uhrzeiten oder Zeitfenster (nachfolgend
"Warenannahmezeiten") einzuhalten, können deren Einhaltung aber nicht mit
rechtsbindender Wirkung zusagen. Dies gilt auch dann, wenn wir etwaigen
Warenannahmezeiten, die der Kunde in Bestellungen genannt hat, nicht
ausdrücklich widersprechen.
|
|
3.2 |
Sofern wir verbindliche
Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten
können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer darüber
unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue
Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist
nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir
unverzüglich erstatten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte
sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages bei
Ausschluss der Leistungspflicht bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch
die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers gemäß Ziffer 8 dieser AGB.
|
|
3.3 |
Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer
erforderlich.
|
 |
 |
4. |
Lieferung, Gefahrübergang,
Abnahme, Annahmeverzug |
|
4.1 |
Die Lieferung erfolgt ab Lager unseres Geschäftssitzes in
Staufenberg/Mainzlar, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und
Kosten des Käufers versenden wir die Ware nach einem anderen Ort als den
Erfüllungsort (nachfolgend "Versendungskauf").
|
|
4.2 |
Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit
der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die
Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person
über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang
maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die
gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe
bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
|
|
4.3 |
Kommt der Käufer in
Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich
unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, sind wir
berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich
Mehraufwendungen zu verlangen.
|
 |
 |
5. |
Preise, Zahlungsbedingungen |
|
5.1 |
Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen
Preise ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
|
|
5.2 |
Beim Versendungskauf trägt der
Käufer die Transportkosten, zu denen auch etwaige Zölle, Gebühren, Steuern
und sonstige öffentliche Abgaben gehören. Die durch den Transport nach dem
Autobahnmautgesetz und ergangener Rechtsverordnungen entstehende
Autobahnmaut berechnen wir dem Käufer gesondert. Im Übrigen sind von uns für
den Versendungskauf genannte Warenpreise inklusive Transportkosten (frei
Werk), zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
|
|
5.3 |
Der Kaufpreis ist fällig und zu
zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw.
Abnahme der Ware.
|
|
5.4 |
Mit Ablauf der unter Ziffer 5.3
dieser AGB genannten Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis
ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz
zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den
kaufmännischen Fälligkeitszins gemäß § 353 Handelsgesetzbuch (nachfolgend
"HGB") unberührt.
|
|
5.5 |
Dem Käufer stehen Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte nur insoweit zu,
als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Ziffer 7.3 dieser AGB bleibt unberührt.
|
 |
 |
6. |
Eigentumsvorbehalt |
|
6.1 |
Bis zur vollständigen Bezahlung
aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag
und einer laufenden Geschäftsbeziehung (nachfolgend "gesicherte
Forderungen") behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
|
|
6.2 |
Unter Eigentumsvorbehalt
stehende Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten
Forderungen an Dritte weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet
werden. Der Käufer hat uns unverzüglich zu informieren, wenn und soweit
Dritte auf uns gehörende Waren zugreifen.
|
|
6.3 |
Bei vertragswidrigem Verhalten
des Käufers (z.B. Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen
Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des
Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet
nicht zugleich die Rücktrittserklärung; wir sind vielmehr berechtigt,
lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten.
Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur
geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist
zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den
gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
|
|
6.4 |
Der Käufer ist befugt, unter
Eigentumsvorbehalt stehende Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen weiter zu veräußern und/oder zu
verarbeiten:
|
|
6.4.1 |
Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als
Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir
Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten
oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das
Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
|
|
6.4.2 |
Die aus dem Weiterverkauf
der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt
der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres Miteigentumsanteils
nach Ziffer 6.4.1 dieser AGB zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die
Abtretung an. Die in Ziffer 6.2 dieser AGB genannten Käuferpflichten gelten
auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
|
|
6.4.3 |
Der Käufer bleibt neben
uns zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Wir verpflichten uns, die
Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und
kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der
Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
|
|
6.4.4 |
Übersteigt der
realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als
10 Prozent, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer
Wahl freigeben.
|
 |
 |
7. |
Mängelansprüche des
Käufers |
|
7.1 |
Für die Rechte des Käufers
bei Sach- und Rechtsmängeln (nachfolgend "Mängelansprüche") gelten die
gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei
Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß
§§ 478, 479 BGB).
|
|
7.2 |
Mängelansprüche des
Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der
Untersuchung oder später ein Mangel, ist uns hiervon unverzüglich
schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie
innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige
Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und
Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch-
und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich
anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der
Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder
Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel
ausgeschlossen.
|
|
7.3 |
Ist die gelieferte Ware
mangelhaft, sind wir berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon
abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der
Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen
Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
|
|
7.4 |
Erweist sich ein
Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt, können wir die uns
hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen.
|
|
7.5 |
Ansprüche des Käufers auf
Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach
Maßgabe von Ziffer 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
|
 |
 |
8. |
Sonstige Haftung |
|
8.1 |
Soweit sich aus diesen AGB
einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften
wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten
nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
|
|
8.2 |
Auf Schadenersatz haften
wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden
|
|
|
a) |
aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
|
|
|
b) |
aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in
diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
|
|
8.3 |
Die sich aus Ziffer 8.2
dieser AGB ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem
Produkthaftungsgesetz.
|
|
8.4 |
Wegen einer
Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur
zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten
haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß
§§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
|
 |
 |
9. |
Verjährung |
|
9.1 |
Die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche beträgt abweichend von § 438 Absatz 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab
Ablieferung. Bei vereinbarter Abnahme beginnt die Verjährung mit Abnahme.
Die gesetzlichen Sondervorschriften der §§ 438 Absatz 3, 479 BGB bleiben
unberührt.
|
|
9.2 |
Die unter Ziffer 9.1
dieser AGB genannte Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und
außervertragliche Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel
der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen
Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren
Verjährung führen. Die Verjährungsfristen nach dem Produkthaftungsgesetz
bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadenersatzansprüche
des Käufers gemäß Ziffer 8 dieser AGB ausschließlich die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
|
 |
 |
10. |
Rechtswahl, Gerichtsstand,
salvatorische Klausel |
|
10.1 |
Für sämtliche
Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze.
|
|
10.2 |
Ausschließlicher
Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in Staufenberg/Mainzlar. Wir sind
jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu
erheben.
|
|
10.3 |
Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB davon unberührt.
|
 |
|