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Setzen Sie Aufsatzrahmen für Warensendungen
ins Ausland ein, so ist zu beachten, dass in vielen Staaten gesetzliche
Auflagen für die Einfuhr von Holzprodukten wie Aufsatzrahmen gelten. Je nach
Empfängerland können unterschiedliche Anforderungen zum Tragen kommen.
So sind Holzprodukte gewöhnlich einer qualifizierten Wärmebehandlung
zuzuführen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass keine
Holzschädlinge in das betreffende Land eingeschleppt werden.
Als zugelassener Betrieb bieten wir in Abhängigkeit vom Empfängerland Behandlungsverfahren auf Basis des
IPPC-Standards (ISPM 15), des Sirex-Standards oder gemäß den geltenden Vorgaben für die Einfuhr nach China an.
Bei Auslieferung bzw. Abholung der Aufsatzrahmen erhalten Sie neben den üblichen Frachtpapieren je nach
angewendeter Behandlungsmethode weitere Dokumentationen, anhand derer die Konformität der gelieferten
Holzpaletten mit den relevanten Bestimmungen belegt wird. |