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Nietpalette - Fabrikneu
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Standardausführung
Kammergetrocknet nach Kundenwunsch
Wärmebehandelt für Export
   
Produktbeispiel
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Nietpalette - Fabrikneu
Standardausführung

Für ein Mehr an Stabilität und Sicherheit:

   

Klassischerweise werden für den Zusammenbau einer Holzpalette Nägel als Befestigungselemente verwendet. Vor allem die spezielle Anordnung der Nägel (sog. Nagelbild) vermittelt der Palette ihre Stabilität. Je nach Ladegut oder Einsatzweck empfiehlt es sich jedoch, eine Holzpalette zu benutzen, die zusätzliche Stabilitätsmerkmale aufweist. Für diesen Fall bieten wir Ihnen unsere Nietpalette an.

 

Im Unterschied zu anderen Holzpaletten setzen wir für die Fertigung dieser Palette neben Nägeln zusätzlich Nieten als Befestigungselemente ein (Schaubild rechts). Darüber hinaus werden an Stelle von neun Holzklötzen drei Kanthölzer mit den Nennmaßen (Breite/Länge/Höhe) 100 mm x 1.000 mm x 80 mm verbaut.

Diese Kombination bietet ein Mehr an Stabilität und damit auch eine erhöhte Sicherheit für Ihr Ladegut.

  Schaubild: Vernietung

Abmessungen (Nennmaß):

   

Breite: 1.200 mm
Länge: 1.000 mm
Höhe: 124 mm
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Nietpalette - Fabrikneu
Kammergetrocknet nach Kundenwunsch

Sofern Sie Nietpaletten benötigen, deren Holzfeuchte aufgrund der Eigenschaft des Ladegutes einen bestimmten Feuchtigkeitswert nicht überschreiten darf, führen wir die Paletten vor Auslieferung oder Abholung entsprechend Ihren Vorgaben einer Wärmebehandlung zu. Eine Hitzebehandlung kann aus hygienetechnischen Gründen aber auch zum Zwecke der präventiven Bekämpfung von Holzbläue und Schimmel empfehlenswert sein.

Auf Wunsch ergänzen wir die Frachtdokumente um ein entsprechendes Protokoll über den Verlauf des Trocknungsverfahrens (sog. Wärmeprotokoll).

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Nietpalette - Fabrikneu
Wärmebehandelt für Export

Sind die Nietpaletten für Warensendungen ins Ausland bestimmt, so ist zu beachten, dass in vielen Staaten auch gesetzliche Auflagen für die Einfuhr von Holzpaletten gelten. Je nach Empfängerland können unterschiedliche Anforderungen zum Tragen kommen. So sind Holzpaletten gewöhnlich einer qualifizierten Wärmebehandlung zuzuführen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass keine Holzschädlinge in das betreffende Land eingeschleppt werden. An den Paletten sind gegebenenfalls besondere Kennzeichnungen in Form von Einbränden oder Stempelungen anzubringen.

   

Als zugelassenes Unternehmen bieten wir in Abhängigkeit vom Empfängerland Behandlungsverfahren auf Basis des IPPC-Standards (ISPM 15), des Sirex-Standards oder gemäß den geltenden Vorgaben für die Einfuhr nach China an.

   

Bei Auslieferung bzw. Abholung der Nietpaletten erhalten Sie neben den üblichen Frachtpapieren je nach angewendeter Behandlungsmethode weitere Dokumentationen, anhand derer die Konformität der gelieferten Holzpaletten mit den relevanten Bestimmungen belegt wird.

 
   
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