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Benötigen Sie Industriepaletten für
Warensendungen ins Ausland, so ist zu beachten, dass in vielen Staaten
auch gesetzliche Auflagen für die Einfuhr von Holzpaletten gelten. Je
nach Empfängerland können unterschiedliche Anforderungen zum Tragen
kommen. So sind Holzpaletten gewöhnlich einer qualifizierten
Wärmebehandlung zuzuführen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass
keine Holzschädlinge in das betreffende Land eingeschleppt werden. An
den Paletten sind gegebenenfalls besondere Kennzeichnungen in Form von
Einbränden oder Stempelungen anzubringen.
Als zugelassenes Unternehmen bieten wir in Abhängigkeit vom Empfängerland
Behandlungsverfahren auf Basis des IPPC-Standards (ISPM 15), des
Sirex-Standards oder gemäß den geltenden Vorgaben für die Einfuhr nach
China an.
Bei Auslieferung bzw. Abholung der
Industriepaletten erhalten Sie neben den üblichen Frachtpapieren je nach
angewendeter Behandlungsmethode weitere Dokumentationen, anhand derer
die Konformität der gelieferten Holzpaletten mit den relevanten
Bestimmungen belegt wird.
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