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Setzen Sie Paletten für
Warensendungen ins Ausland ein, so ist zu beachten, dass in vielen
Staaten auch gesetzliche Auflagen für die Einfuhr von Holzpaletten
gelten. Je nach Empfängerland können unterschiedliche Anforderungen zum
Tragen kommen. So sind Holzpaletten gewöhnlich einer qualifizierten
Wärmebehandlung zuzuführen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass
keine Holzschädlinge in das betreffende Land eingeschleppt werden. An
den Paletten sind gegebenenfalls besondere Kennzeichnungen in Form von
Einbränden oder Stempelungen anzubringen.
Als zugelassenes Unternehmen bieten wir in
Abhängigkeit vom Empfängerland Behandlungsverfahren auf Basis des
IPPC-Standards (ISPM 15), des Sirex-Standards oder gemäß den geltenden
Vorgaben für die Einfuhr nach China an.
Bei Auslieferung bzw. Abholung der
Paletten erhalten Sie neben den üblichen Frachtpapieren je nach
angewendeter Behandlungsmethode weitere Dokumentationen, anhand derer
die Konformität der gelieferten Holzpaletten mit den relevanten
Bestimmungen belegt wird. |