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Setzen Sie CP-1 Paletten für Warensendungen
ins Ausland ein, so ist zu beachten, dass in vielen Staaten auch
gesetzliche Auflagen für die Einfuhr von Holzpaletten gelten. Je nach
Empfängerland können unterschiedliche Anforderungen zum Tragen kommen.
So sind Holzpaletten gewöhnlich einer qualifizierten Wärmebehandlung
zuzuführen. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass keine
Holzschädlinge in das betreffende Land eingeschleppt werden. An den
Paletten sind gegebenenfalls besondere Kennzeichnungen in Form von
Einbränden oder Stempelungen anzubringen.
Als zugelassenes Unternehmen bieten wir in Abhängigkeit vom Empfängerland Behandlungsverfahren auf Basis des IPPC-Standards (ISPM 15), des
Sirex-Standards oder gemäß den geltenden Vorgaben für die Einfuhr nach
China an.
Bei Auslieferung bzw. Abholung der
Paletten erhalten Sie neben den üblichen Frachtpapieren je nach
angewendeter Behandlungsmethode weitere Dokumentationen, anhand derer
die Konformität der gelieferten Holzpaletten mit den relevanten
Bestimmungen belegt wird.
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